AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bilderwerkstatt

1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmen mit

Silke Thomas
Bilderwerkstatt
Moorweg 25, 31618 Liebenau

nachstehend Bilderwerkstatt oder „ich“ genannt. Die Rechtsgeschäfte können dabei telefonisch, per E-Mail, per Kontaktformular, per Messenger oder über die Internetseite zustande kommen.

(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die der Kunde verwendet, werden von mir nicht anerkannt, es sei denn, dass ich ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt habe.

 

2 Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn

  1. a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
  2. b) der Kunde als Unternehmer eine Leistung bucht oder ein Produkt kauft oder
  3. c) des Kunden gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

(2) Für Verbraucherkunden i. S. d. § 13 BGB, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende für den Verbraucher günstigere Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat unberührt bleiben.

Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Je nachdem welche Leistung Bilderwerkstatt erbringt, kann es sein, dass zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen z.B. eine Lizenzvereinbarung ergänzen die AGB. Im Streitfall gehen die einzelnen getroffenen Vereinbarungen diesen AGB vor.

(4) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. Den Stand der AGB finden Sie am Ende des Dokuments.

(5) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Leistung.

(6) Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.

 

3 Vertragsgegenstand und Erstgespräch

(1) Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein:

 

– Erstellung von Bewerbungs- oder Businessfotos

– Erstellung von Familien- oder Einzelporträts

– Erstellung von weiteren individuell vereinbarten Fotoprodukten

– Erstellung von Logos

            – Erstellung von Grafiken

            – Social-Media-Leistungen

 

Im Folgenden als „Lichtbilder und Leistungen“ bezeichnet.  

(2) „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.).

(3) Die Aufzählung unter (1) ist nicht abschließend. Die aktuellen Leistungen und Angebote finden Sie unter www.bilderwerkstatt-liebenau.de.

(4) In einem ersten Gespräch klärt Bilderwerkstatt z.B. telefonisch oder über Zoom/Skype – vor der Angebotserstellung ab, was Sie sich bezüglich meiner Fotos und Leistungen wünschen.  Dieses Gespräch dient als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Angebotes.

Das Erstgespräch (Klärung des Themas, Rahmenbedingungen und Organisatorisches) dauert ca. 30 Min. und ist kostenfrei sowie unverbindlich.

(5) Nach dem Erstgespräch schickt Bilderwerkstatt Ihnen ein Angebot zu, welches die Grundlage für die Zusammenarbeit darstellt.

 

4 Zustandekommen des Vertrages

 

4.1 Buchung von Leistungen

(1) Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von mir vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot basiert auf den Angaben, die der Kunde im Erstgespräch gemacht hat.

Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots beim Kunden.

(2) Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann per E-Mail, WhatsApp, Messenger oder mündlich erfolgen.

 

4.2 Für Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, WhatsApp oder einem Messenger-Dienst erfolgen, gilt Folgendes:

(1) Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. 

(2) Angebot:

Mit der Buchung bieten Sie mir den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Zudem erklären Sie, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Die AGB sind auf meiner Webseite einsehbar.

(3) Annahme:

Der Vertrag zwischen uns kommt mit dem Zugang meiner Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande, entweder in Textform per E-Mail oder nach Wunsch postalisch.

(4) Als Zahlungsmöglichkeiten steht die Zahlung per Überweisung zur Verfügung. Meine Kontodaten für eine Überweisung sende ich Ihnen mit der Bestätigungsmail zu.

 

5 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion

(1) Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese mir gegenüber zu äußern.

(2) Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität auch genutzt werden kann und dort fotografiert/gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

(3) Für den Fall, dass Bilderwerkstatt einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

(4) Für den Fall, dass es erforderlich ist, Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Bilderwerkstatt berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Bilderwerkstatt und dem Dritten zustande.

(5) Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von mir ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

 

6 Modalitäten der Leistungserbringung bei der Erstellung von Grafikleistungen

(1) Vor der Veröffentlichung der Leistungen lege ich Ihnen die Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vor. Soweit nicht anders vereinbart wird, sind Sie zur inhaltlichen und rechtlichen Prüfung sämtlicher Inhalte verpflichtet. Mit der Freigabe der Arbeiten übernehmen Sie die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, insbesondere in sachlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht.

(2) Anpassungen von Grafiken beinhalten 2 Korrekturläufe. Sind mehr als 2 Korrekturläufe notwendig, wird der Aufwand auf Stundensatzbasis zusätzlich berechnet. Der jeweiligen Stundensatz wurde bereits im aktuellen Angebot mit angegeben.

(3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen haben Sie den von Ihnen gewünschten Vorschlag innerhalb einer Woche mir gegenüber freizugeben. Dies kann auch per E-Mail erfolgen.

(4) Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Freigabe und mangelt es an einer Ablehnung wesentlicher Merkmale eines der Konzeptvorschläge, kann ich nach Ablauf der 1-Wochenfrist auf der Basis des Ursprungskonzepts mit der Erstellung der Grafikdesignleistung fortfahren. Darauf werden Sie nochmals hingewiesen.

(5) Lehnen Sie meinen Konzeptvorschlag in jeweils wesentlich geänderter, Ihren Wünschen Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so habe ich das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

(6) Ich übernehme keinerlei rechtliche Prüfung der Grafikdesignleistung, was Markenschutz, Identitätsschutz, Namensschutz oder andere rechtliche Schutzrechte angeht. Diese Prüfungen obliegen alleine Ihnen.

 

7 Modalitäten bei Leistungserbringung von Grafikdesignleistungen

Nach Freigabe des Konzepts durch Sie oder dem Verstreichen der Abnahmefrist von einer Woche ohne Rückmeldung von Ihnen bezogen auf Änderungswünsche etc. gem. Ziffer 6 Abs. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstelle ich die Grafikdesignleistung entsprechend den Informationen, die sich anhand der Antworten in dem Fragebogen und unserer bisherigen Kommunikation ergeben.

 

8 Modalitäten der Leistungserbringung bei der Betreuung von Social Media Kanälen

(1) Das Grundkonzept beinhaltet die Social Media Strategie, die Einrichtung/Führung der Social Media Kanäle sowie das Communitymanagement.

(2) Aufgrund der Antworten und Ergebnisse aus dem ersten Gespräch erstelle ich ein Angebot sowie einen Konzeptvorschlag.

(3) Nach Vorlage des geschuldeten Konzeptvorschlages haben Sie den von Ihnen gewünschten Vorschlag innerhalb einer Woche mir gegenüber freizugeben. Dies kann auch per E-Mail erfolgen.

(4) Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Freigabe und mangelt es an einer Ablehnung wesentlicher Merkmale des Konzeptvorschlages, kann ich nach Ablauf der 1-Wochenfrist auf der Basis des Ursprungskonzepts fortfahren. Darauf werden Sie nochmals hingewiesen.

(5) Lehnen Sie den Konzeptvorschlag in jeweils wesentlich geänderter, Ihren Wünschen Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so habe ich das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

 

9 Modalitäten der Leistungserbringung im Bereich Social Media

Nach Freigabe des Konzepts durch Sie oder dem Verstreichen der Abnahmefrist von einer Woche ohne Rückmeldung von Ihnen bezogen auf Änderungswünsche etc. gem. Punkt 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginne ich mit der Einrichtung/Betreuung der Social Media Kanäle sowie der Contenterstellung entsprechend den Informationen, die sich anhand der Antworten vom Fragebogen und der bisherigen Kommunikation zwischen uns ergeben haben.

 

10 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist

(1) Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

(2) Das Bildmaterial steht im Eigentum von Bilderwerkstatt. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

(3) Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen.

Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation.

Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.

(4) Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

(5) Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Bilderwerkstatt zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, dürfen von mir nach Ablauf der 14-tägigen Frist (8.3) gelöscht werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

 

11 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt Bilderwerkstatt von Ihnen die folgenden Daten:

– E-Mail-Adresse

– Tel.-Nr. und/oder Mobil-Nr.

– Vor- und Nachname

– Adressdaten (zur ordnungsgemäßen Rechnungserstellung)

(2) Die von Ihnen mitgeteilten Daten verwendet Bilderwerkstatt ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung(en), etwa zur Zustellung des digitalen Produktes.

(3) Ohne zusätzliche Einwilligungen speichert Bilderwerkstatt Ihre Daten nur im Rahmen der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten.

(4) Bei einer Änderung Ihrer persönlichen Angaben, sind Sie selbst für die Aktualisierung verantwortlich. Dazu genügt eine E-Mail an info@bilderwerkstatt-liebenau.de mit Ihren geänderten Kontaktdaten.

 

12 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung, die Sie in Anhang 1 zu diesen AGB finden, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, indem Sie das Angebot von Bilderwerkstatt angenommen haben.

Bei dem Kauf eines physischen Produktes beginnt die Widerrufsfrist, wenn Ihnen oder einer von Ihnen beauftragten Person die Ware übergeben wurde.

Sie können Ihre Buchung innerhalb von 14 Tagen kostenfrei widerrufen, wobei zur Wahrung der Frist die Absendung des entsprechenden Formulars genügt. 

(3) Hinsichtlich des Widerrufsrechts gelten folgende Besonderheiten:

  1. a) Wenn mit der Leistungserbringung (z.B. Vorbereitung des Fotoshootings) sofort begonnen werden soll, verzichten Sie auf Ihr Widerrufsrecht.
  2. b) Darauf verweise ich direkt VOR Abschluss der Bestellung.

 

13 Stornierungsregelungen für Fotosessions

(1) Sobald Sie eine Bestätigungs-E-Mail von mir erhalten haben, halte ich mir diesen Termin für Sie frei. Ich kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

(2) Für diese Reservierung wird eine Anzahlung von mind. 25% des Gesamtbetrages fällig.
Entstehen mir im Vorfeld des Termins Kosten für z.B. die Anmietung der Location können diese zur Anzahlung hinzugerechnet werden.
Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungs-E-Mail von Bilderwerkstatt.

(3) Die Anzahlung wird bei einer Stornierung des Auftrages durch den Kunden von Bilderwerkstatt einbehalten.

(4) Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

 

14 Absage durch Bilderwerkstatt – Änderungen im Fotoshooting-Ablauf

(1) Kann Bilderwerkstatt aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichten Sie auf Schadensersatzforderungen.

(2) Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Bilderwerkstatt zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Bilderwerkstatt.

 

15 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

(1) Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Bilderwerkstatt darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

(2) Der Kunde (Veranstalter) hat Bilderwerkstatt darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

(3) Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO bzw. 22 KUG seiner Gäste und/ oder Bilderwerkstatt gegenüber, stellt der Kunde damit Bilderwerkstatt von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen. 

(4) Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (z.B. Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Bilderwerkstatt zur Verfügung gestellt werden.

(5) Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Bilderwerkstatt, hat der Kunde die Gebühr für das Fotoshooting zu tragen.

(6) Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

 

16 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von Bilderwerkstatt

Meine Kunden werden gebeten, die folgenden Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

(1) Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem vereinbarten Termin am Ort des Fotoshootings erscheinen. Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt mir, davon im Einzelfall abzuweichen.

(2) Bilderwerkstatt übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

(3) Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind mir etwaige Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

(4) Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Bilderwerkstatt übernimmt hierfür keine Haftung.

 

17 Besondere Hinweise für Tier-Fotoshootings

(1) Das Tier sollte vor dem Shooting genügend Auslauf gehabt haben. Zudem sollten Sie bitte eine Fellbürste, Feuchttücher, ein Lieblingsspielzeug und Futter bzw. Leckerli mitbringen.

(2) Wenn bestimmte Accessoires mit abgebildet werden sollen, bringen Sie bitte auch diese mit.

(3) Bitte üben Sie mit Ihrem Tier (Hund) zuvor erforderliche Kommandos, z.B. „Sitz“, „Platz“ und „Bleib“ ein.

(4) Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass Motive nicht gestellt werden können.

(5) Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.

(6) Bei Outdoor-Fotoshootings kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. Ich werde dann mit Ihnen einen neuen Termin vereinbaren. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an.

(7) Bei Pferde-Fotoshootings ist es erforderlich, dass Sie mindestens eine weitere Person mitbringen, die sich um das Tier kümmern kann. Zudem sollten Sie erforderliches Dressurequipment und Futter/Leckerli mitbringen.

(8) Es werden genügend Pausen eingeplant, so dass sich die Tiere auch entsprechend erholen können. 

(9) Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten, haftet Bilderwerkstatt – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht.

 

18 Bearbeitung der angefertigten Bilder

(1) Die Bilder werden grundsätzlich durch Bilderwerkstatt grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen erhöhten Aufwand dar, welcher gesondert beauftragt werden kann.

(2) Sie haben nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen oder weiteren Bearbeitung zu äußern.

(3) Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien müssen Sie mir innerhalb von 14 Tagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) etwaige Reklamationen mitteilen.  Nach Ablauf dieser Frist haben Sie die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

 

19 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

(2) Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen.

(3) Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

(4) Die Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen sind nicht gestattet.

(5) Eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

(6) Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

(7)  Bilderwerkstatt räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Bilderwerkstatt erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

(8) Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Bilderwerkstatt zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden. 

(9) Bei Bilderwerkstatt verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

(10) Auf Anfrage durch Bilderwerkstatt ist der Kunde verpflichtet, Bilderwerkstatt Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

(11) Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Bilderwerkstatt wie folgt als Urheber benennen: Silke Thomas – www.bilderwerkstatt-liebenau.de.

Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen.

Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und ggf. kostenpflichtig.

(12) Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Bilderwerkstatt.

 

 

 

 

 

20 Kundenbilder, die nicht von Bilderwerkstatt erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung

(1) Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Bilderwerkstatt ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

(2) Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie mir gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie mich von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

(3) Bilderwerkstatt ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Vorschriften verstoßen.

(4) Eine Haftung von Bilderwerkstatt für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Bilderwerkstatt von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

(5) Sind Leistungen von Bilderwerkstatt teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Bilderwerkstatt auf Vergütung unberührt.

(6) Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Bilderwerkstatt überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Bilderwerkstatt diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

 

21 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte für Grafikdesignleistungen / Unterlagen / Entwürfe

(1) Ich behalte mir sämtliche geistige Eigentumsrechte an den von mir erstellten Grafikdesignleistungen, Unterlagen, Präsentationen und Entwürfen vor. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf meiner ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung und ist entsprechend zu vergüten.

(2) Soweit zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich, räume ich Ihnen die Nutzungsrechte an meinen geistigen Eigentumsrechten der erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Für diesen Zweck nutze ich eine gesonderte Lizenzvereinbarung. Sie erwerben die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

(3) Wünschen Sie nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht für die oben genannten Dokumente, bin ich zu informieren bzw. ist die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer offenen Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

(4) Bei mir verbleibt das Eigentum an den Entwürfen, Unterlagen, Programmierungen, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Auftrages erstellt worden sind.

(5) Auf meine Anfrage hin sind Sie verpflichtet, mir Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

(6) Die Übertragung der Ihnen eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall meiner gesonderten schriftlichen Zustimmung.

 

22 Bildlizenzen

Falls ich in Ihrem Auftrag kostenlose Bildlizenzen nutze, erfolgt dieses nach bestem Wissen. Eine Haftung für den Rechteerwerb kann ich aber nicht übernehmen. Sie sind sich dessen bewusst und stellen mich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

 

23 Mitwirkungspflichten bei Grafikdesignleistungen

(1) Sie haben mir alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. des Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern. Ein grober Zeitplan wird Ihnen mit dem Angebot zugeschickt. Fixtermine müssen explizit als solche festgelegt werden.

(2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototyps) haben Sie mir alle zur Entwicklung und Erstellung der Grafikdesignleistungen erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen. Die sind z.B.:

  • Ausgefüllter Fragebogen für die Grafikdesignerstellung
  • Ausgewählte Farben
  • Designbeispiele
  • Texte (z.B. scanbare Druckseiten, Word-Dokumente) als PDF-Dateien
  • Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons) (z.B. .png, .jpg, .gif, scanbare Fotoabzüge)
  • Videos: (z.B. YouTube-Link, MPG)
  • Wünsche und Ideen Ihrerseits
  • Beantwortung von Fragen meinerseits

(3) Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten sind Sie alleine als Kunde verantwortlich. Zudem übermitteln Sie mir die Information, ob und wie die korrekte Urheberkennzeichnung des Inhaltes zu erfolgen hat. Sofern ich Änderungen und Bearbeitungen an Texten, Bildern, Grafiken vornehmen soll, haben Sie als Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Nutzungsbedingungen dafür vorliegen und diese auf mich übertragen werden können.

Sie stellen mich von sämtlichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.

(4) Die Übertragung der Zugangsdaten stimme ich mit Ihnen ab.

(5) Fragen meinerseits haben Sie innerhalb von 3 Werktagen in Textform zu beantworten.

(6) Sollte es aufgrund der Verzögerungen durch die fehlende Mitwirkung durch Sie als Kunden zu Verschiebungen der Planung von mir kommen, wird dieses mit 50 Prozent eines üblichen Tagessatzes vergütet. Sie haben das Recht nachzuweisen, dass die Verzögerung nicht durch Sie entstanden ist.

 

24 Fristen und höhere Gewalt

(1) Für mich vorgesehene Liefertermine und Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart wurden.

(2) Bei Fotografieleistungen bemühe ich mich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.  

(2) Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch mich setzt voraus, dass ich sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten habe. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die meinerseits nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

(3) Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

25 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren

(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Bilderwerkstatt genannten Honorare.

(2) Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Bilderwerkstatt führt diese Kosten ebenfalls im Angebot auf, sofern sie zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannt sind.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Bilderwerkstatt ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

(4) Soweit der Kunde Leistungen von Bilderwerkstatt in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Bilderwerkstatt gewährt.

 

26 Rechnungsstellung, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt

(1) Bilderwerkstatt ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Bilderwerkstatt berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

(2) Die Rechnungsstellung durch Bilderwerkstatt erfolgt jeweils zu den vereinbarten Zeitpunkten.

(3) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an den Kunden versandt. Ein postalischer Versand kann auf Wunsch des Kunden erfolgen. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 14 Tagen an Bilderwerkstatt zu zahlen.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, bin ich berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Neben Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe kann ich eine Mahngebühr in Rechnung stellen. Weiterhin bin ich berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von Bilderwerkstatt.

(5) In einigen Fällen biete ich auch eine Ratenzahlung an. Der Gesamtbetrag kann dabei im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung erhöht sein. Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich. Sie haben das Recht, jederzeit die vollständige Summe (dann aber den ggf. erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder insgesamt zu zahlen.

(6) Es fallen für verspätete Zahlungen sowohl bei Rechnungskauf als auch bei Ratenkauf Verzugszinsen in vereinbarter Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen kann ich die offene Forderung zur Betreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall können dem Kunden Kosten für anwaltliche Vertretung entstehen.

(7) Haben wir eine Ratenzahlung vereinbart und Sie zahlen nach einer Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, bin ich berechtigt die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamten, noch offenen Betrag sofort einzufordern.

(8) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von mir ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.

 

27 Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

  • bei Nichtzahlung der Anzahlung
  • bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Kunden
  • bei Wechsel der Gesellschafter oder Anteilseigner der anderen Vertragspartei, sofern sich daraus ein sachlicher Grund gegen eine Vertragsfortführung ergibt,
  • bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die andere Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse oder Liquidation oder Ähnliches mit Auswirkungen auf die ungestörte Durchführung dieses Lizenzvertrages, insbesondere der Einstellung des Geschäftsbetriebs.

(3) Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind Bilderwerkstatt sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.

 

28 Know-how Schutz und Geschäftsgeheimnis

(1) Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, die Sie während unserer Zusammenarbeit über die Art und Weise meiner Leistungserbringung erhalten (von mir entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen (Know-how) verwenden und die aufgrund insbesondere gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichten Sie sich, das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren. Zudem sind Sie nicht berechtigt, diese Informationen außerhalb unseres Vertrages zu nutzen. Die kommerzielle Nutzung ist in jedem Fall untersagt und bedarf immer einer ausdrücklichen Erlaubnis meinerseits.

Im Rahmen eines abgestimmten Testimonials sind Sie berechtigt, über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit mir zu sprechen bzw. zu schreiben.

Die Verpflichtung, das Geschäftsgeheimnis zu wahren, wirkt über das Ende der Zusammenarbeit der Parteien hinaus.

(2) Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind Informationen,

  • die bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren,
  • die unabhängig von mir entwickelt wurden,
  • die bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich zugänglich wurden.

(3) Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht kann eine angemessene Vertragsstrafe fällig werden.

 

29 Einsatz von Subunternehmern

(1) Bilderwerkstatt ist befugt, im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.

(2) Bilderwerkstatt verpflichtet sich, mit dem Subunternehmer eine Verschwiegenheitsvereinbarung abzuschließen.

 

30 Haftung von Bilderwerkstatt und Verjährung

(1) Bilderwerkstatt haftet dem Kunden gegenüber, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Im Übrigen ist die Haftung von Bilderwerkstatt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

(3) Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf dem Instagram-Profil von Bilderwerkstatt und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt allein Bilderwerkstatt. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

(4) Bilderwerkstatt haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor. 

(5) Bilderwerkstatt haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Bilderwerkstatt erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

(6) Wird Bilderwerkstatt von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Bilderwerkstatt von der Haftung frei und erstattet Bilderwerkstatt sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Bilderwerkstatt bleibt hiervon unberührt.

(7) Farben werden vom Kunden nach Vorlagen ausgewählt. Es ist unvermeidbar, dass es beim Druck-/Produktionsvorgang zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Wir sind uns daher einig, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB begründen.

(8) Die Prüfung von Rechtsfragen hinsichtlich der Leistungen von mir, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Bereiche des Urheber-, Design-, Marken- oder Wettbewerbsrechts obliegen der alleinigen Verantwortung des Kunden und sind nicht Aufgabe von mir. Ich hafte daher insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der Leistungen sowie inhaltlichen Angaben zu Produkten, Ihrer Leistungen oder Ihres Geschäftsbetriebes.

(9) Werde ich von Dritten aufgrund der Gestaltung oder des Inhalts der Leistungen auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellen Sie mich von der Haftung frei und erstatten mir sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandene Aufwendungen. Mein Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

(10) Für Schäden an durch den Kunden überlassene Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, Dokumente, Vorlagen, Layouts etc., ist die Haftung von auf Bilderwerkstatt den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Bilderwerkstatt nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

(11) Ich hafte nicht für einen bestimmten Erfolg bei der Beratung und auch nicht bei der Verwaltung von Social Media Profilen.

(12) Bilderwerkstatt haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Bilderwerkstatt liegen. 

(13) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Bilderwerkstatt verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

(14) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Bilderwerkstatt verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

(15) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Bilderwerkstatt sowie Dritten, die durch Bilderwerkstatt eingeschaltet wurden.

 

 

 

 

 

31 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

(1) Der Fotograf ist berechtigt, die RAW Dateien so lange aufzubewahren wie es erforderlich ist, um seine Urhebereigenschaft nachweisen zu können.

Bilderwerkstatt darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, ist aber nicht verpflichtet, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist Bilderwerkstatt verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.

(2) Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Bilderwerkstatt nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller des Produktes eine entsprechende Garantie anbietet.

 

32 Schadensersatz und Vertragsstrafe

(1) Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Bilderwerkstatt zu zahlen.

(2) Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne meine schriftliche Zustimmung) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

 

33 Änderung dieser AGB

Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Ich informiere meine Kunden rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Diese haben nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

 

34 Schlussbestimmungen

(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail ausreichend ist.

(2) Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz meines Unternehmens in 31618 Liebenau.

(3) Bilderwerkstatt weist darauf hin, dass dir neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Vertragspartner eine etwaig ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen.

 

Version der AGB: 01

Stand der AGB: HIER DATUM DER VERÖFFENTLICHUNG DER AKTUELLEN AGB-VERSION ANGEBEN.

 

 

 

WIDERRUFSRECHT für Verbraucher

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

 

Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu, wenn Sie ausdrücklich bei Ihrer Buchung zugestimmt haben, dass bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen werden soll. Gleiches gilt, wenn Sie Zugang zu einem digitalen Produkt erhalten haben, dessen Inhalte direkt genutzt werden können. Damit haben Sie auf Ihr Widerrufsrecht wirksam verzichtet. Ich habe darauf vor Kaufabschluss hingewiesen. Für jede Buchung steht Ihnen ein eigenes 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich an:

 

Bilderwerkstatt
Silke Thomas
Moorweg 25
31618 Liebenau
oder an: info@bilderwerkstatt-liebenau.de

 

in einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihre Absicht, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann das beigefügte Widerrufsformular (Anhang 2) verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie die Zahlung als Banküberweisung getätigt, schicken Sie bitte noch einmal Ihre Kontodaten mit, da wir auf dem Kontoauszug nur einen Teil deiner Kontodaten sehen.

 

 

 

MUSTER WIDERRUFSFORMULAR

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Buchung der folgenden Dienstleistung / den Kauf des folgenden Produktes (*):

 

 

(Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welchen Kauf sich der Widerruf bezieht)

 

gebucht / Ware erhalten am: _________________ (*)

(bei mehreren Lieferungen aus einer Bestellung das Datum der letzten Lieferung angeben)

 

Name des/der Verbraucher(s);_______________________________________________________

 

Anschrift des/der Verbraucher(s);____________________________________________________

 

ggfs. Kontodaten für die Rückerstattung:

IBAN:_____________________________________________________________________________

 

 

Datum

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

 

(*) Unzutreffendes streichen

Liebenau, November 2021